Rechtsprechung
SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Verpflichtung des Sozialleistungsträgers zur Zustimmung zu einem beabsichtigten Umzug gemäß § 22 Abs. 2 (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) SGB II; Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs; Angemessenheit einer Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Alg II-Empfänger haben Anspruch auf ein Zimmer pro Kopf - Auch Kleinkindern steht ein eigener Raum zu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 22 Abs. 2 § 22 Abs. 3
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Überdies dürfte auch im aktuellen Normkontext der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) überzeugend entwickelte Gedanke zu berücksichtigen sein, dass der finanzielle Mehraufwand in ein Verhältnis zum Gewicht des Grundes für den Umzug und zum Ausmaß der Verbesserungen zu setzen ist (BVerwGE 97, 110). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Der Anordnungsgrund liegt vor, wenn dem Antragsteller wesentliche, insbesondere irreversible Nachteile drohen, die für ihn ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar machen und die Regelung zur Verhinderung dieser unzumutbaren Nachteile durch eine Anordnung nötig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.1977, Az: 2 BvR 42/76). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - …
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Sachgerecht ist es, die Erforderlichkeit als eine (sonst nur im Zusammenhang mit §§ 22 Abs. 3 SGB II gegebene) Schranke dafür anzusehen, dass konsolidierte Verhältnisse (auf dem Niveau des § 22 Abs. 1 SGB II) weiter verbessert oder ohne zureichenden Grund umgeschichtet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07
Arbeitslosengeld II - Erforderlichkeit des Umzugs in neue größere Unterkunft - …
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 25.06.2007 (L 10 B 854/07 AS) ausgeführt:. - LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Dabei muss es sich um einen der Durchsetzung zugänglichen materiell-rechtlichen Anspruch des Antragstellers handeln (Berlit, info also 2005, 3, 7; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER; Beschluss vom 19.09.2005 -L 3 B 155/05 AS/ER). - BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der …
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - VG Schleswig, 18.08.2005 - 3 B 155/05
Auszug aus SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
Dabei muss es sich um einen der Durchsetzung zugänglichen materiell-rechtlichen Anspruch des Antragstellers handeln (Berlit, info also 2005, 3, 7; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005 - L 3 B 30/05 AS/ER; Beschluss vom 19.09.2005 -L 3 B 155/05 AS/ER).
- LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10
Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter
Schließlich hat das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07 ER) einen Altersunterschied der Kinder von zehn Jahren als Grund für einen Anspruch auf ein jeweils eigenes Zimmer angesehen. - SG Leipzig, 14.09.2010 - S 5 AS 3449/10
Umzug in eine größere Wohnung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt
Insoweit wird auch auf die Begründung des Sozialgerichts Dresden in der Entscheidung vom 02.08.2007 ER-Beschluss S 10 AS 1957/07 ER, wonach ein Umzug einer 4-köpfiigen Familie in eine angemessene 4-Raumwohnung dann erforderlich ist, wenn das jüngste Kind dem Säuglingsalter entwachsen ist und der Altersabstand zu seinem großen Bruder ca. 10 Jahre beträgt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 13 AS 158/12 Zunächst hat er auf einen Beschluss des SG Dresden vom 2. August 2007 - S 10 AS 1957/07 ER - hingewiesen.